Zoll
Seit 1993 gibt es innerhalb der Europäischen Union keine Einfuhrbegrenzungen für im freien Verkauf erworbenen Alkohol und Tabak, unter der Voraussetzung, dass es sich dabei um Waren handelt, die für den eigenen Verbrauch bestimmt sind. Für die Waren, die im Duty-free-Shop erworben werden, gelten nach wie vor Mengenbegrenzungen.